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Unsere Angebot zum Wechsel der KFZ-Versicherung

Die neue Freiheit
in der KFZ-Versicherung

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Durch den Wechsel der KFZ-Versicherung erhalten Sie Zugang zu einem Sondertarif. In diesem Sondertarif ist vereinbart:

- Das Alter der/des Fahrer/in ist unerheblich, solange eine gültige Fahrerlaubnis
  vorgewiesen werden kann.

- Der Nutzerkreis ist unerheblich.

- Die jährliche Fahrleistung ist unerheblich.

- Der Kilometerstand ist unerheblich.

- Sofern der Fahrerschutz vereinbart ist, gilt dieser auch für Fahrer unter 23 Jahre.

- Sofern der Rabattschutz vereinbart ist, gilt dieser auch für Fahrer unter 23 Jahre oder
  einer Schadenfreiheitsklasse unter SF5.

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Autoreparatur
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